Für Verpächter

Unsere Verpächter stellen uns einen wesentlichen Teil unserer wichtigsten Produktionsgrundlage zur Verfügung: Boden.

Langfristige Pachtverträge sind für uns unerlässlich um Planungssicherheit zu erhalten und unserer Mitarbeiter und deren Familien versorgen zu können.

Im Gegenzug zahlen wir faire Pachten und bewirtschaften die Flächen verantwortungsbewusst. Unser Ziel ist es, langfristig Erträge zu sichern und den guten Zustand der Flächen zu erhalten. Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir gelernt, mit den schwierigen Bodenverhältnissen in Niederau umzugehen und so die langfristige Ertragsfähigkeit sicherzustellen. Erfahren Sie hier mehr über uns und unsere Philosophie.

Unsere Verpächter können bei uns Heu, Stroh, und Weizen zu günstigeren Preisen kaufen. Außerdem helfen wir gern, wann immer es möglich ist.

Zu einer guten Verpächter-Beziehung gehört für uns auch ein regelmäßiger Austausch. Aus diesem Grund haben wir in der Vergangenheit alle Verpächter jährlich zu einer Flurfahrt mit interessantem Programm eingeladen. Aufgrund von Corona und Krankheit mussten wir einige Jahre damit aussetzen. Diese gute Tradition soll nun wieder aufleben. Den Auftakt bildete das Jahr 2024 zusammen mit der Feier zu 750 Jahre Niederau.


In Zukunft sollen auf dieser Seite weitere spezifische Angebote für Verpächter entstehen.

 Ab 2025 muss die reformierte Grundsteuer gezahlt werden. Bisher zahlen wir als Pächter die Grundsteuer für die von uns gepachteten Flächen. In Zukunft wird die Grundsteuer direkt beim Eigentümer erhoben. Für unserer Verpächter soll sich jedoch keine zusätzliche Belastung ergeben. Wir beabsichtigen Die Grundsteuer zusammen mit der Pacht zu erstatten. Wie wir dies organisatorisch umsetzen werden, ist derzeit noch nicht klar. Alle unserer Verpächter werden rechtzeitig informiert.

Mittlerweile sollten Sie bereits einen Bescheid vom Finanzamt bekommen haben, aus dem Sie den Steuermessbetrag für Ihren "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" entnehmen können. Wenn Sie diesen, mit dem Hebesatz 3,04 der Gemeinde Niederau multiplizieren, erhalten Sie die tatsächlich zu zahlende Steuer ab 2025. Den Teil, der auf durch uns bewirtschaftete Flurstücken entfällt, werden wir Ihnen erstatten.

Weitere Allgemeine Infos zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Website der Gemeinde Niederau und des Freistaat Sachsen.

Hier finden Sie den Beschluss der Gemeinde Niederau zu den Hebesätzen ab 2025: 


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